Rechtliche Grundlagen zum Batterierecycling
Bundesgesetze und Verordnungen
Bundesgesetz über den Umweltschutz (Umweltschutzgesetz, USG)
SR 814.01
Verordnung zur Reduktion von Risiken beim Umgang mit bestimmten besonders gefährlichen Stoffen, Zubereitungen und Gegenständen (Chemikalien-Risikoreduktions-Verordnung, ChemRRV)
SR 8.14.81 Anhang 2.15 (Batterieanhang)
Verordnung des UVEK über die Höhe der vorgezogenen Entsorgungsgebühr für Batterien
SR 814.670.1
Verordnung über den Verkehr mit Abfällen (VeVA)
SR 814.610
Europäisches Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Strasse (ADR)
SR 0.741.621
Verordnung über die Beförderung gefährlicher Güter auf der Strasse (SDR)
SR 741.621
Verordnung des UVEK über Listen zum Verkehr mit Abfällen (LVA)
SR 814.610.1
Verordnung über die Vermeidung und die Entsorgung von Abfällen (VVEA)
SR 814.600
Rechtsgrundlagen zu den von der INOBAT erlassenen Entscheide
Erlasse der INOBAT
Tarife ab 1.1.2022 (Erweiterung Kategorie 20000/21000 - Neue Kategorie Leicht-Motorfahrräder (88400/88500) - neue Tarifliste E-Fahrzeuge)
Gebührentarif (2022, vorgezogene Entsorgungsgebühr, VEG, nach Typ und Gewicht)
Gebührentarif E-Fahrzeuge (2022, vorgezogene Entsorgungsgebühr, VEG, nach Typ und Gewicht)
Beiträge ab 1.1.2022 (Anpassung: alle Beiträge CHF 0.10 - neue Tarifliste E-Fahrzeuge)
Beitragstarif gebührenbefreite Fahrzeugbatterien (2022)
Dokument zur Meldepflicht
Regelungen für Sammelstellen, Transporteure und Verwertung.
Transport
Merblatt Transporteure
Transport und Verpackug von gesammelten Gerätebatterien und Knopfzellen
Online: Gesuch um Entschädigung für erbrachte Transportleistungen
Sammlung
Formular: Gesuch um Entschädigung für erbrachte Sammelleistungen
Online: Gesuch um Entschädigung für erbrachte Sammelleistungen
Verwertung
Merkblatt Verwertung